Rechtsprechung
BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Unterscheidungskraft der Wortmarke "QE"
- online-und-recht.de
Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "QE" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05
FUSSBALL WM 2006
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Dies ist im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist (BGH GRUR 2006, 850, 854 Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006). - EuGH, 12.02.2004 - C-363/99
Koninklijke KPN Nederland
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen das angesprochene Publikum für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II) oder wenn das Publikum sie als sprachüblichen Begriff nicht als Herkunftshinweis versteht. - EuGH, 06.05.2003 - C-104/01
Libertel
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen das angesprochene Publikum für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II) oder wenn das Publikum sie als sprachüblichen Begriff nicht als Herkunftshinweis versteht.
- EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
a) Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Nr. 48 - Henkel; BGH GRUR 2006, 229, 230 - BioID). - EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
a) Unterscheidungskraft im Sinn von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende konkrete Eignung, die Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und von denjenigen anderer zu unterscheiden sowie deren Ursprungsidentität zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 431 Nr. 48 - Henkel; BGH GRUR 2006, 229, 230 - BioID). - BGH, 03.04.2008 - I ZB 46/05
Käse in Blütenform II
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Wortmarken besitzen nach der Rechtsprechung dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen das angesprochene Publikum für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. EuGH GRUR 2003, 604 - Libertel; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 1000 - Käse in Blütenform II) oder wenn das Publikum sie als sprachüblichen Begriff nicht als Herkunftshinweis versteht. - BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02
Lotto für Lotterien löschungsreif
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Selbst wenn im Rahmen der Prüfung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für einen Begriff bereits Entwicklungen in Richtung Gattungsbezeichnung festgestellt werden können, kann der Markeninhaber dem durch eine "kämpferische Markenpflege" erfolgreich entgegentreten (BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix; GRUR 2004, 685, II.7 - Lotto). - BPatG, 16.02.2005 - 32 W (pat) 213/03
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Selbst wenn im Rahmen der Prüfung des § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG für einen Begriff bereits Entwicklungen in Richtung Gattungsbezeichnung festgestellt werden können, kann der Markeninhaber dem durch eine "kämpferische Markenpflege" erfolgreich entgegentreten (BPatG GRUR 2006, 155 - Salatfix; GRUR 2004, 685, II.7 - Lotto). - BPatG, 24.04.2007 - 27 W (pat) 67/07
MP3 Surround
Auszug aus BPatG, 18.07.2011 - 27 W (pat) 162/10
Wer das QE-Verfahren und seine Bezeichnung entwickelt hat, ist allerdings nicht entscheidungserheblich (vgl. BPatG, GRUR 2007, 1078 - MP3).